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Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ
Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfestellen haben sich auf Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ verständigt. Die detaillierte Übersicht finden hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abrechnung von Analogziffern immer ein großes „A“ vor die entsprechende Ziffer setzen.
Die Empfehlungen sollen dazu beitragen, dass psychotherapeutische Leistungen nach GOÄ, die derzeit in vielen Fällen schlechter vergütet sind als bei einer Abrechnung im GKV-Bereich, künftig angemessener vergütet werden.
Unabhängig von den jetzt konsentierten Empfehlungen bleibt es bei unserer Forderung nach einer Novellierung der völlig veralteten GOÄ.
