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27. August 2019
Es wird eine Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde zunächst für die Zeit vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2021 geben, die GOP 01451 wird als Zuschlag auf die Grund- oder Versichertenpauschale in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 92 Punkten (9,95 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet – für bis zu 50 Videosprechstunden. Pro Arzt und Quartal sind damit bis zu 500 Euro Förderung möglich. Weitere Anpassungen zur Vergütung der Videosprechstunde werden bis Ende September vereinbart.